Original mit Aut-idem-Kreuz – muss ein rabattierter Import abgegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept über „Betaferon 250 µg/ml 3 x 14 St. (PZN 03888977)“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der DAK vor. Wir haben zusätzlich einen Vermerk „kein Import“ von der Ärztin aufbringen lassen. Bei der DAK gibt es rabattierte Importe. Wir haben dann das Original abgegeben.
Wir fragen uns jetzt, ob die Tatsache, dass Betaferon ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel ist, in diesem Fall einen Einfluss auf die Abgabe hat.
Antwort
Zurzeit dürfen biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nur ausgetauscht werden, wenn Sie in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag aufgeführt werden.
Importe und bezugnehmende Originale gelten jedoch als gleich und dürfen bzw. müssen auch bei Biologika ausgetauscht werden. Auch ein Aut-idem-Kreuz allein verhindert den Austausch nicht. Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen ermöglicht es den Ärzten, auch diesen Austausch zwischen Originalen und Importen bei gesetztem Aut-idem-Kreuz zu verhindern, indem sie auf der Verordnung vermerken, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.
5 Abs. 9 vdek-Arzneiversorgungsvertrag
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“
Sie sollten demnach den Hinweis auf die medizinisch-therapeutischen Gründe ergänzen lassen – dann steht der Abgabe des Originals nichts mehr im Wege.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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