Original, Import und Generikum – was ist zu beachten?

Wir haben ein Rezept über Exforge 5 mg/160 mg zulasten der BKK vorliegen. Ein Rabatt­partner ist Amlodipin/Vals 5/160 mg von AL. Wir haben den Rabatt­partner abgegeben, sind uns jetzt im Team aber nicht einig über die richtige Vorgehens­weise.

Müssen wir auf das Rezept eine Sonder-PZN drucken, weil wir keinen Reimport abge­geben haben, und wirkt sich die Nicht­abgabe eines Reimportes auf unsere Import­quote aus?

Antwort

Laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

11 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Die Apotheke hat vorrangig ein Fertig­arznei­mittel abzu­geben […].
[…] Treffen die Voraus­setzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Kranken­kasse für mehrere rabatt­be­günstigte Fertig­arznei­mittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Da in Ihrem Beispiel also das Amlodipin/Valsartan 5/160 mg von AL rabat­tiert ist, müssen Sie dieses Arznei­mittel abgeben, da Rabatt­verträge immer Vorrang haben. Wenn beide Arznei­mittel rabattiert wären, dürften Sie frei wählen. Die Import­quote gilt nur für den Fall, dass man sich im import­relevanten Markt befindet, d. h., es gibt nur Original und Import. In Ihrem Fall gibt es aber neben dem Import auch Generika, deswegen befinden Sie sich im generischen Markt. Im generischen Markt spielt die Import­quote keine Rolle. Sie müssen also vor­rangig ein rabat­tiertes Arznei­mittel abgeben und wenn kein Rabatt­partner liefer­bar ist, dann müssen Sie eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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