Original, Import und Generikum – was ist zu beachten?
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Wir haben ein Rezept über Exforge 5 mg/160 mg zulasten der BKK vorliegen. Ein Rabattpartner ist Amlodipin/Vals 5/160 mg von AL. Wir haben den Rabattpartner abgegeben, sind uns jetzt im Team aber nicht einig über die richtige Vorgehensweise.
Müssen wir auf das Rezept eine Sonder-PZN drucken, weil wir keinen Reimport abgegeben haben, und wirkt sich die Nichtabgabe eines Reimportes auf unsere Importquote aus?
Antwort
Laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
11 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Die Apotheke hat vorrangig ein Fertigarzneimittel abzugeben […].
[…] Treffen die Voraussetzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“
Da in Ihrem Beispiel also das Amlodipin/Valsartan 5/160 mg von AL rabattiert ist, müssen Sie dieses Arzneimittel abgeben, da Rabattverträge immer Vorrang haben. Wenn beide Arzneimittel rabattiert wären, dürften Sie frei wählen. Die Importquote gilt nur für den Fall, dass man sich im importrelevanten Markt befindet, d. h., es gibt nur Original und Import. In Ihrem Fall gibt es aber neben dem Import auch Generika, deswegen befinden Sie sich im generischen Markt. Im generischen Markt spielt die Importquote keine Rolle. Sie müssen also vorrangig ein rabattiertes Arzneimittel abgeben und wenn kein Rabattpartner lieferbar ist, dann müssen Sie eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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