Octenisept für Erwachsenen auf GKV-Rezept
Einmal mehr sind wir unsicher bei einem OTC-Präparat: Wir haben ein Kassenrezept für einen Erwachsenen über Octenisept 500 ml erhalten.
Können wir dies zulasten der Krankenkasse abrechnen?
Antwort
Bei Octenisept handelt es sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gemäß der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL) kann es unter bestimmten Voraussetzungen aber auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden.
Demnach ist die Verordnung und Abgabe in folgenden Fällen möglich:
Anlage I der AM-RL
„Antiseptika und Gleitmittel nur für Patienten mit Katheterisierung. [Anlage I Nr. 8]
Topische Anästhetika und/oder Antiseptika nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus). [Anlage I Nr. 5]“
Ob die Apotheke diesbezüglich eine Prüfpflicht hat, hängt von der Art der Verordnung ab: Wenn die verordnende Person keine Indikation auf dem Rezept angegeben hat, haben Sie in der Apotheke auch keine Prüfpflicht, ob die zugrundeliegende Indikation mit den Vorgaben der AM-RL übereinstimmt. Sie dürfen sich dann darauf verlassen, dass innerhalb der erlaubten Ausnahme verordnet wurde, und können das Präparat abgeben.
Ist eine Indikation angegeben, so sollten Sie diese prüfen – liegt eine abweichende Indikation vor, darf das Mittel nicht auf Kassenkosten abgerechnet werden und müsste privat bezahlt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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