Octenisept für Erwachsenen auf GKV-Rezept

Einmal mehr sind wir unsicher bei einem OTC-Präparat: Wir haben ein Kassen­rezept für einen Erwachsenen über Octenisept 500 ml erhalten.

Können wir dies zulasten der Kranken­kasse abrechnen?

Antwort

Bei Octenisept handelt es sich um ein nicht verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel. Gemäß der OTC-Über­sicht (Anlage I der AM-RL) kann es unter bestimmten Voraus­setzungen aber auch für Erwachsene zulasten der GKV ver­ordnet und abge­geben werden.

Demnach ist die Ver­ordnung und Abgabe in folgenden Fällen möglich:

Anlage I der AM-RL

„Antiseptika und Gleitmittel nur für Patienten mit Katheterisierung. [Anlage I Nr. 8]

Topische Anästhetika und/oder Antiseptika nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus). [Anlage I Nr. 5]“

Ob die Apotheke diesbe­züglich eine Prüf­pflicht hat, hängt von der Art der Ver­ordnung ab: Wenn die ver­ordnende Person keine Indikation auf dem Rezept ange­geben hat, haben Sie in der Apotheke auch keine Prüf­pflicht, ob die zugrunde­liegende Indikation mit den Vorgaben der AM-RL überein­stimmt. Sie dürfen sich dann darauf ver­lassen, dass inner­halb der er­laubten Aus­nahme ver­ordnet wurde, und können das Präparat ab­geben.

Ist eine Indikation ange­geben, so sollten Sie diese prüfen – liegt eine ab­weichende Indikation vor, darf das Mittel nicht auf Kassen­kosten abge­rechnet werden und müsste privat bezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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