Kann ein Nyda-Läusemittel für Erwachsene auf GKV-Rezept abgegeben werden?

Wir haben für einen Erwachsenen zulasten der Techniker Krankenkasse ein Rezept über NYDA 50 ml PZN 15995342 erhalten. Unsere EDV lässt diese Verordnung problemlos durchgehen. Ist NYDA für Erwachsene wirklich eine Kassenleistung? Das kommt uns seltsam vor.

Antwort

Bei dem Produkt NYDA Läusespray handelt es sich um ein Medizinprodukt. Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Dort findet sich Folgendes zu diesem NYDA-Präparat:

Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie

Verordnungsvorgaben

Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie - Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall
(Befristet bis: 27.05.2024)

NYDA Läusespray ist also für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen erstattungsfähig.

Das Medizinprodukt ist jedoch keine Kassenleistung für Erwachsene. Der Patient muss die Kosten selbst tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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