Sind auf BtM-Rezepten im Entlassmanagement nur kleine Packungen erlaubt?
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Wir haben eine Frage zu BtM-Entlassrezepten: Dürfen hier größere Packungen verordnet werden bzw. müssten wir bei einer Verordnung über eine N2-Packung die Menge kürzen? Eigentlich heißt es ja, dass man BtM immer stückzahlgenau zu beliefern hat.
Antwort
Die Vorgaben zur Abgabe der kleinsten Packung gelten auch für BtM-Rezepte, die als Entlassrezepte ausgestellt werden. Daher dürfen Ärzte auch hier in der Regel nur eine N1-Packung verordnen. Eine größere Packung könnte nur verordnet werden, wenn kein kleiner N-Bereich durch die PackungsV definiert ist oder – zumindest bei Ersatzkassen und einzelnen Primärkassen, die ähnliche Vereinbarungen haben – wenn ein kleiner N-Bereich zwar definiert, aber keine Packung dieses N-Bereichs im Handel ist.
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