Sind auf BtM-Rezepten im Entlassmanagement nur kleine Packungen erlaubt?

Wir haben eine Frage zu BtM-Entlassrezepten: Dürfen hier größere Packungen verordnet werden bzw. müssten wir bei einer Verordnung über eine N2-Packung die Menge kürzen? Eigentlich heißt es ja, dass man BtM immer stückzahlgenau zu beliefern hat.

Antwort

Die Vorgaben zur Abgabe der kleinsten Packung gelten auch für BtM-Rezepte, die als Entlassrezepte ausgestellt werden. Daher dürfen Ärzte auch hier in der Regel nur eine N1-Packung verordnen. Eine größere Packung könnte nur verordnet werden, wenn kein kleiner N-Bereich durch die PackungsV definiert ist oder – zumindest bei Ersatzkassen und einzelnen Primärkassen, die ähnliche Vereinbarungen haben – wenn ein kleiner N-Bereich zwar definiert, aber keine Packung dieses N-Bereichs im Handel ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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