Novopulmon – Austausch auf Rabattartikel trotz Aut-idem-Kreuz?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Nordwest (IK 101317004) vor, auf dem Folgendes mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist:
Novopulmon 400 Nov Patrone 2 x 100 St.
Das verordnete Präparat ist nicht rabattiert, aber es gibt einen Rabattvertrag zu „Novopulmon 400 Inh+Patrone 2 x 100 St.“.
Darf oder muss man sogar trotz Aut-idem-Kreuz auf den Rabattartikel austauschen, weil es sich um den gleichen Artikel des gleichen Herstellers handelt?
Antwort:
Das Aut-idem-Kreuz gilt grundsätzlich für das eindeutig vom Arzt verordnete Arzneimittel, sodass die Krankenkasse in einem solchen Fall die Nichtabgabe des Rabattartikels nicht retaxieren könnte.
Da es sich hier um exakt das gleiche Arzneimittel des gleichen Herstellers handelt und der einzige Unterschied der enthaltene Inhalator ist, kann der Austausch auf den Rabattartikel nach unserer Auffassung trotz Aut-idem-Kreuz vorgenommen werden. Dennoch sollte dies kurz mit dem Arzt besprochen und auf dem Rezept nach Rücksprache ergänzt werden. So ist der Arzt auch darüber informiert, dass die Packung mit Inhalator derzeit die wirtschaftlichste ist.
Bestätigt der Arzt hingegen, dass ausschließlich die Patronen abgegeben werden sollen, ist dem zu entsprechen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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