Normgröße passt nicht zur PZN – was ist zu tun?

Wir haben in letzter Zeit bei Ibuprofen-Verordnungen häufiger den Fall, dass die verordnete PZN nicht zur ange­gebenen Norm­größe passt.

Beispiels­weise steht auf dem Rezept „Ibu 600 mg N1 (PZN: 05496359)“ (hier zulasten der BKK Mobil Oil; Kosten­träger­kennung: 101520078). Die N1-Größe bei Ibuprofen enthält eigentlich 20 Stück, die PZN hinter dem verordneten Artikel bezieht sich aber auf die 10er-Packung, die nicht normiert ist. Müssen wir uns jetzt nach der PZN richten? Dann wäre laut Rahmen­vertrag eine 10er-Packung abzugeben. Oder ist die ange­gebene N1-Größe relevant, sodass eine 20er-Packung abzu­geben wäre? Was ist zu tun?

Antwort

Im Rahmen­vertrag gibt es einen Passus, der besagt, dass die Stück­zahl relevant ist, wenn Stück­zahl und Norm­größe nicht zueinander passen.

17 Punkt 2 Rahmenvertrag

„Widersprechen sich die verordnete Stückzahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stückzahl.“

Zu Ihrem Fall gibt es keine Vereinbarung im Rahmen­vertrag. Wir würden solch eine Verordnung daher als unklare Verordnung ein­stufen, bei der Sie Rück­sprache mit dem Arzt halten und die Änderung dann auf dem Rezept dokumentieren sollten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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