Normgröße passt nicht zur PZN – was ist zu tun?
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Wir haben in letzter Zeit bei Ibuprofen-Verordnungen häufiger den Fall, dass die verordnete PZN nicht zur angegebenen Normgröße passt.
Beispielsweise steht auf dem Rezept „Ibu 600 mg N1 (PZN: 05496359)“ (hier zulasten der BKK Mobil Oil; Kostenträgerkennung: 101520078). Die N1-Größe bei Ibuprofen enthält eigentlich 20 Stück, die PZN hinter dem verordneten Artikel bezieht sich aber auf die 10er-Packung, die nicht normiert ist. Müssen wir uns jetzt nach der PZN richten? Dann wäre laut Rahmenvertrag eine 10er-Packung abzugeben. Oder ist die angegebene N1-Größe relevant, sodass eine 20er-Packung abzugeben wäre? Was ist zu tun?
Antwort
Im Rahmenvertrag gibt es einen Passus, der besagt, dass die Stückzahl relevant ist, wenn Stückzahl und Normgröße nicht zueinander passen.
17 Punkt 2 Rahmenvertrag
„Widersprechen sich die verordnete Stückzahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stückzahl.“
Zu Ihrem Fall gibt es keine Vereinbarung im Rahmenvertrag. Wir würden solch eine Verordnung daher als unklare Verordnung einstufen, bei der Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und die Änderung dann auf dem Rezept dokumentieren sollten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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