Normgröße oder Stückzahl

Auf einer Verordnung ist Ospolot 50 mg 200 Filmtabletten N1 aufgeschrieben, aber die Packung mit 200 Filmtabletten entspricht der N3-Größe!

Welche Packungsgröße dürfen wir abgeben?

Antwort:

Der Fall, dass eine verordnete Menge, bzw. Stückzahl nicht zum verordneten Normkennzeichen passt, ist in § 4 Abs. 1c) Rahmenvertrag geregelt:

„Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“


Die verordnete Menge (200 Stück) ist für die Auswahl maßgeblich. Daher darf die N3-Packung mit 200 Stück abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung