Nichtlieferbarkeit der 56er-Packung Ritalin LA
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein BtM-Rezept mit folgender Verordnung vor:
Ritalin LA 20 mg 2 x 28 Hartkaps. N1
Dosis : 1 x täglich morgens 1 Kapsel
Ritalin LA 10 mg 28 Hartkaps. N1 x 2 = 56 Stück !
Dosis : 1 x täglich morgens 1 Kapsel
Beide Präparate sind mit Aut-idem-Kreuz verordnet und ein „A“ ist auch auf dem Rezept. Die 56 St. (20 mg) sind im Moment nicht lieferbar. Können wir das Rezept so beliefern?
Antwort:
Um die Mehrfachverordnung zu beurteilen, sind die für Methylphenidat festgelegten Normbereiche relevant. Für Ritalin LA gelten gemäß Packungsgrößenverordnung die folgenden Normbereiche:
Ritalin LA ist in der Wirkstärke 10 mg nur mit 28 Stück im Handel, in der Wirkstärke 20 mg mit 28 Stück und 56 Stück (s. Abb. ).
In beiden Fällen ist das Stückeln nach der neuen Regelung in § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe 2 Rahmenvertrag erlaubt. Dort ist geregelt, dass Retaxationen nicht mehr gerechtfertigt sind, wenn „die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 6 dieses Vertrages keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Abs. 4 SGB V).“
Im ersten Fall stückelt man in einen Normbereich, der zwar definiert, aber nicht besetzt ist. Im zweiten Fall stückelt man in einen Normbereich, der zwar besetzt, aber für den die entsprechende Packungsgröße nicht lieferbar ist. Beide Fälle sind nicht in § 6 Rahmenvertrag geregelt.
Deshalb können die Packungen wie verordnet abgegeben werden. Die Nichtlieferbarkeit der 56er-Packung muss mit einem kurzen Rezeptvermerk dokumentiert werden. Die Defektbelege sind in der Apotheke zu archivieren.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung