Ist eine nicht händisch aufgebrachte Arztunterschrift zulässig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Papierrezept erhalten, das zwar eine Arztunterschrift trägt, diese wurde aber nicht händisch aufgebracht, sondern elektronisch. Ist eine derartige Verordnung gültig?
Antwort
Ein Rezept, auf dem die ärztliche Unterschrift nur aufgedruckt oder aufgestempelt ist, erfüllt nicht die Vorgaben der AMVV und ist damit nicht gültig.
In § 2 Abs. 1 der AMVV ist definiert, welche Angaben eine Verschreibung enthalten muss:
2 Abs. 1 AMVV
[...] 10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.
Daher sollten Sie die Originalunterschrift nachtragen lassen, ansonsten handelt es sich um eine nicht ordnungsgemäß ausgestellte Verordnung.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung