Ist eine nicht händisch aufgebrachte Arztunterschrift zulässig?
Wir haben ein Papierrezept erhalten, das zwar eine Arztunterschrift trägt, diese wurde aber nicht händisch aufgebracht, sondern elektronisch. Ist eine derartige Verordnung gültig?
Antwort
Ein Rezept, auf dem die ärztliche Unterschrift nur aufgedruckt oder aufgestempelt ist, erfüllt nicht die Vorgaben der AMVV und ist damit nicht gültig.
In § 2 Abs. 1 der AMVV ist definiert, welche Angaben eine Verschreibung enthalten muss:
2 Abs. 1 AMVV
[...] 10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.
Daher sollten Sie die Originalunterschrift nachtragen lassen, ansonsten handelt es sich um eine nicht ordnungsgemäß ausgestellte Verordnung.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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