Verbandstoff nicht lieferbar – brauchen wir ein neues Rezept?
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Wie sollten wir bei folgendem Rezept vorgehen?
Verordnet wurden „5 x Urgoclean Komp 10 x 12 CM KOM 10 ST PZN 15732298“.
Die aufgeführten Kompressen sind allerdings nicht lieferbar. Wir würden Urgoclean-Kompressen in derselben Größe einer anderen Firma abgeben (5 x PZN 08456277). Ist hier ein neues Rezept erforderlich?
Antwort
Bei der Abgabe von Verbandstoffen müssen Sie auf eine wirtschaftliche Rezeptbelieferung (§ 12 SGB V) achten. Der Artikel, den Sie abgeben möchten, ist teurer als der verordnete. Daher sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und den Austausch mit ihm absprechen, das Ergebnis auf dem Rezept dokumentieren und zusätzlich natürlich die Nichtverfügbarkeit des Ursprungsartikels dokumentieren und belegen können. Der Arzt kann natürlich auch ein neues Rezept ausstellen – falls der Patient die Kompressen nun häufiger bekommt, würde Ihnen die Belieferung damit voraussichtlich auch bei den Folgerezepten erleichtert, wenn der Arzt die verfügbare Variante in der Patientendatei abspeichert und dann auch beim nächsten Mal verordnet.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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