Müssen wir dieses Rezept von der Uniklinik neu ausstellen lassen?

Wir haben folgende BtM-Verordnung erhalten:
„Oxycodon HCl Hexal Akut 20 100 St. Einnahme wie verordnet
Oxycodon HCl Ct 60 mg 100 St. Einnahme wie verordnet
Oxycodon HCl Ct 80 mg 100 St. Einnahme wie verordnet“

Ausgestellt wurde dieses Rezept von einer Uniklinik. Allein mit dieser Verordnung wurde die Höchstmenge von Oxycodon überschritten, es ist aber kein „A" auf dem Rezept erwähnt. Besteht die Möglichkeit, eine Position eigenmächtig zu kürzen oder muss generell ein neues Rezept ausgestellt werden? Leider besteht keine Möglichkeit unsererseits, zum Klinikum zu fahren und der Patientin selbst geht es sehr schlecht. Wie könnte man hier verfahren?

Antwort:

Die nach BtMVV festgelegte Höchstmenge für Oxycodon beträgt 15.000 mg, verordnet sind insgesamt 16.000 mg. Ein fehlendes „A" zur Kennzeichnung der Höchstmengenüberschreitung kann von der Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzt werden. Dennoch ist eine telefonische Rücksprache mit dem Arzt nötig, denn der Arzt muss das „A" auch auf seinem Teil der Verordnung ergänzen. Vergessen Sie nicht, Ihre Ergänzung dann mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen. Eine Neuausstellung des Rezeptes ist nicht erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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