Neuer Datensatz und Hash-Wert

Wir haben seit kurzem in unserem Rezept­kontroll­programm die Meldung, dass ab dem 01.07.2021 ein Zusatz­daten­satz zur Abrechnung von Cannabis­blüten notwendig ist.

Was ist damit gemeint?

Antwort

Am 1. Juli tritt eine neue Technische Anlage 1 zur Arznei­mittel­abrechnungs­vereinbarung in Kraft. Ab dann werden alle Rezepturen nach Anlage 10 der Hilfs­taxe – d. h. Cannabis­blüten, Cannabis­extrakte und Dronabinol­zubereitungen – als Hash-Wert auf dem Papier­rezept sowie mit der Übermittlung des Z-Daten­satzes (bestehend aus dem Abrechnungs­daten­satz des E-Rezepts bzw. des Papier­rezepts) an das Abrechnungs­zentrum abgerechnet. Die Apotheken­software der Warenwirtschafts­systeme unterstützt die Apotheker dabei natürlich, sodass die Erzeugung der Z-Datensätze i. d. R. automatisch durch die Software erfolgt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung