Neue Verordnung bei Austausch der Darreichungsform des Antibiotikums nötig?
Uns wurde ein E-Rezept für ein 11-jähriges Kind über „2 x Clarithromycin 1 A 125 mg/5 ml GSE 100 ml PZN 04332176, Dosierung 2 x 10 ml für 7 Tage“ zulasten der BARMER vorgelegt. Wegen Nichtlieferbarkeit der Clarithromycin-Säfte könnten wir wie folgt ausweichen: 14 Tabletten mit 250 mg Clarithromycin, Dosierung 2 x 1.
Reicht dafür eine Rücksprache mit der Ärztin und entsprechender Dokumentation oder benötigen wir ein neues Rezept?
Antwort
Clarithromycin steht auf der Dringlichkeitsliste.
Treten bei Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste, die für Kinder zulasten einer GKV verordnet wurden, Lieferengpässe auf, so hat die Apotheke hier erweiterte Austauschmöglichkeiten.
Gemäß § 129 Abs. 2b SGB V dürfen im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels der Dringlichkeitsliste für Kinder auch Aut-simile-Produkte abgegeben werden (z. B. auch eine abweichende Darreichungsform):
129 Abs. 2b SGB V
„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nach Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Liste für Kinderarzneimittel erstellen, die essentielle Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen. Die nach Satz 1 erstellte Liste sowie die Änderungen dieser Liste sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8, Absatz 2a und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels, das auf der nach Satz 1 erstellten Liste geführt wird, dieses gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen. Absatz 2a Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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