Was gilt mittlerweile bezüglich der Abrechnung von Mehrkosten?

Angesichts immer neuer bzw. weiterhin andauernder Lieferengpässe fragen wir uns, ob es mittlerweile bezüglich der Mehrkosten neue Regelungen gibt. Oder gilt die Kostenübernahme durch die GKV weiterhin nur, wenn Rabattartikel nicht lieferbar sind?

Antwort

Die Krankenkassen übernehmen Mehrkosten weiterhin nur, wenn ein Rabattartikel nicht lieferbar ist. Muss eine Alternative im Akutfall/dringenden Fall abgegeben werden, oder handelt es sich nicht um einen nicht lieferbaren nicht rabattierten Artikel, dann muss der Patient die Mehrkosten zahlen.

11 Absatz 3 Rahmenvertrag

Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 (Rabattartikel) kein Fertigarzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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