Darf neben einer Rezeptur ein weiteres Arzneimittel auf einem Rezept verordnet werden?

Wir haben eine Frage bezüglich eines Rezeptes:

Ist ein Rezept abrechnungs­fähig, wenn ein Fertig­arznei­mittel und eine Rezeptur auf einem Rezept verordnet wurden?

Antwort

Da die Bedruckung der Rezeptur bereits drei Tax­zeilen ein­nimmt (PZN der Gesamt­rezeptur plus zwei Zeilen 40-stelliger Hash-Code), ist kein Platz mehr, um ein weiteres Arznei­mittel zu taxieren. Daher sollen Rezepturen, seitdem sie mit dem Hash-Code abge­rechnet werden, immer nur allein auf einem Verordnungs­blatt rezeptiert werden. Der Arzt sollte daher für die Ihnen vorliegende Verordnung zwei getrennte Verordnungs­blätter aus­stellen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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