Darf neben einer Rezeptur ein weiteres Arzneimittel auf einem Rezept verordnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage bezüglich eines Rezeptes:
Ist ein Rezept abrechnungsfähig, wenn ein Fertigarzneimittel und eine Rezeptur auf einem Rezept verordnet wurden?
Antwort
Da die Bedruckung der Rezeptur bereits drei Taxzeilen einnimmt (PZN der Gesamtrezeptur plus zwei Zeilen 40-stelliger Hash-Code), ist kein Platz mehr, um ein weiteres Arzneimittel zu taxieren. Daher sollen Rezepturen, seitdem sie mit dem Hash-Code abgerechnet werden, immer nur allein auf einem Verordnungsblatt rezeptiert werden. Der Arzt sollte daher für die Ihnen vorliegende Verordnung zwei getrennte Verordnungsblätter ausstellen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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