Namentlich abweichende Importe – was darf abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101777502) über „Exforge 10/160 BB Pharma FTA 98 St. N3 (PZN 11089730)“ bekommen (ohne Kreuz).

Wir fragen uns, ob wir auch die günstigeren Dafiro- oder nur Exforge-Importe abgeben können. Welche sind in diesem Fall „die drei preisgünstigsten Medikamente oder günstigere Importe“?

Antwort

Importe werden immer bezugnehmend auf ein bestimmtes Original zugelassen und sind entsprechend in der Lauer-Taxe verknüpft, sodass beim Import/Original-Vergleich nur das eine oder das andere Produkt angezeigt wird. Im vorliegenden Fall würden bei einer Original/Import-Suche ausgehend vom verordneten Exforge-Import nur weitere Exforge-Importe sowie das zugehörige Exforge-Original angezeigt.

Bei einer Rabattvertragsrecherche bzw. Aut-idem-Suche werden natürlich alle Produkte berücksichtigt, die aut-idem-fähig sind, sodass sowohl Exforge- als auch Dafiro-Produkte (sowie ggf. Generika) angezeigt werden.

Da im Falle von Exforge aktuell kein Rabattvertrag bei der vorliegenden Krankenkasse zu beachten ist und der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, darf das namentlich verordnete Produkt, eines der drei preisgünstigsten aut-idem-konformen Alternativprodukte oder ein 15/15-Import abgegeben werden. Die drei Preisgünstigsten sind in diesem Fall zurzeit drei Dafiro-Importe:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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