Dürfen bei einer Original-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz nur namensgleiche Präparate abgegeben werden?
Stimmt es, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz bedeutet, dass das Medikament den gleichen Namen tragen muss und dann aus dieser Gruppe das Präparat mit einem möglichst günstigen GKV-Preis abzugeben ist?
Antwort
Wurde ein Aut-idem-Kreuz gesetzt, dann darf nur innerhalb der Original-Import-Gruppe ausgetauscht werden, da diese als identisch gelten. Die Gruppe aus Original sowie den bezugnehmend darauf zugelassenen Importen wird Ihnen in der EDV meist angezeigt, wenn Sie konkret nach der Original-Import-Gruppe suchen bzw. eine Vergleichssuche im Bereich Original/Import durchführen.
Ein rabattiertes Generikum darf im Falle einer Original-Verordnung mit Kreuz nicht abgegeben werden. Existiert jedoch ein rabattierter Import muss dieser auch auf eine Verordnung über das Original mit Aut-idem-Kreuz abgegeben werden – unabhängig davon, ob der Name des Importes zum Original identisch ist. Wichtig ist nur, dass der Import in Bezug auf das Original zugelassen wurde. Das zeigt die Apothekensoftware aber jeweils als austauschbar an.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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