Dürfen bei einer Original-Ver­ord­nung mit Aut-idem-Kreuz nur namens­gleiche Präparate ab­ge­geben werden?

Stimmt es, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz bedeutet, dass das Medikament den gleichen Namen tragen muss und dann aus dieser Gruppe das Präparat mit einem möglichst günstigen GKV-Preis abzu­geben ist?

Antwort

Wurde ein Aut-idem-Kreuz gesetzt, dann darf nur inner­halb der Original-Import-Gruppe ausge­tauscht werden, da diese als identisch gelten. Die Gruppe aus Original sowie den bezug­nehmend darauf zuge­lassenen Importen wird Ihnen in der EDV meist ange­zeigt, wenn Sie konkret nach der Original-Import-Gruppe suchen bzw. eine Vergleichs­suche im Bereich Original/Import durch­führen.

Ein rabattiertes Generikum darf im Falle einer Original-Verordnung mit Kreuz nicht abge­geben werden. Existiert jedoch ein rabattierter Import muss dieser auch auf eine Verordnung über das Original mit Aut-idem-Kreuz abge­geben werden – unab­hängig davon, ob der Name des Importes zum Original identisch ist. Wichtig ist nur, dass der Import in Bezug auf das Original zuge­lassen wurde. Das zeigt die Apotheken­soft­ware aber jeweils als austauschbar an.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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