Darf man bei Nicht­verfüg­bar­keit einer nicht normierten Packung die nächst­kleinere Packung abgeben?

Wir haben eine Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) von einer Uniklinik erhalten. Verordnet wurde „Rinvoq 15 mg Fa. 2care4 98 St. PZN 18599670“.

Diese Packung trägt als Kennzeichen „kA“, es gibt keine Packungen, die Normgrößen tragen. Keine Packung mit 98 St. ist lieferbar.

Können wir mit Dokumentation und Sonderkennzeichen auch eine Packung mit 90 St. abgeben?

Antwort

Gemäß Rahmenvertrag dürfen immer nur Mengen eines identischen Normbereichs ausgetauscht werden. Arzneimittel, deren Menge zwischen zwei Normbereiche fällt, so wie es bei Rinvoq offenbar der Fall ist, da diese Präparate keine Normkennzeichen tragen, dürfen immer nur stückzahlgenau ausgetauscht werden. Retaxsicher wäre daher in diesem Fall ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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