Darf man bei Nichtverfügbarkeit einer nicht normierten Packung die nächstkleinere Packung abgeben?
Wir haben eine Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) von einer Uniklinik erhalten. Verordnet wurde „Rinvoq 15 mg Fa. 2care4 98 St. PZN 18599670“.
Diese Packung trägt als Kennzeichen „kA“, es gibt keine Packungen, die Normgrößen tragen. Keine Packung mit 98 St. ist lieferbar.
Können wir mit Dokumentation und Sonderkennzeichen auch eine Packung mit 90 St. abgeben?
Antwort
Gemäß Rahmenvertrag dürfen immer nur Mengen eines identischen Normbereichs ausgetauscht werden. Arzneimittel, deren Menge zwischen zwei Normbereiche fällt, so wie es bei Rinvoq offenbar der Fall ist, da diese Präparate keine Normkennzeichen tragen, dürfen immer nur stückzahlgenau ausgetauscht werden. Retaxsicher wäre daher in diesem Fall ein neues Rezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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