NaCl zur Inhalation bei Erwachsenen verordnen
Eine Ärztin, die in der außerklinischen Intensivpflege arbeitet und dort Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma versorgt, die zeitweilig auch beatmet werden, hat uns Folgendes gefragt: Darf ich die NaCl-Ampullen (Kochsalz 0,9 % Inhalationslösung) auch ohne Trägerlösung zulasten der GKV verordnen? Die Patientinnen und Patienten müssen mehrmals am Tag mit Kochsalz (oft ohne Trägerlösung) inhalieren.
Antwort
Die Erstattungsfähigkeit hängt vom Status und der Zulassung des Präparates ab.
Handelt es sich bei den Kochsalzampullen um ein Medizinprodukt (z. B. belAir NaCl 0,9 %, IsoFree, isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango), Kochsalz 0,9 % Inhalat Pädia und Pari NaCl Inhalationslösung), so müssen die Vorgaben der Anlage V Arzneimittel-Richtlinie beachtet werden:
Anlage V Arzneimittel-Richtlinie
Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie – Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.
(Befristet bis: 31.12.2028)
Hier wäre die Erstattung demnach nur möglich, wenn die Kochsalzampullen neben einem anderen Arzneimittel verordnet werden, das nach Fachinformation zusammen mit einer Trägerlösung inhaliert werden muss.
Handelt es sich um ein Arzneimittel (hier sind es meist jedoch Infusionslösungen, die keine Zulassung zur Inhalation haben), findet Anlage I (Punkt 9) Arzneimittel-Richtlinie Anwendung:
9. Arzneistofffreie Injektions-/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödem (Mannitol, Sorbitol).
Eine Verordnung zur Inhalation wäre in diesem Fall ein Off-Label-Use.
Es gibt noch ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (Emser Sole Inhalat Inhalationsampullen, PZN: 06150054), das zur unterstützenden Behandlung durch Befeuchtung, Reinigung und Abschwellung der Nasenschleimhaut bei banalen akuten Infektionen der oberen Atemwege und chronischen Rhinosinusitiden und als begleitende Behandlungsmaßnahme zur Beschleunigung des Heilungsprozesses nach endonasalen Nebenhöhlenoperationen zugelassen ist. Das Arzneimittel ist jedoch gemäß Zulassung nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zulasten der GKV verordnungsfähig. Für Erwachsene ist dieses nicht erstattungsfähig.
Daher können die Inhalationsampullen (0,9 % NaCl) für Erwachsene zur alleinigen Inhalation nicht zulasten einer GKV verordnet werden.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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