Muss eine nachträgliche Rezeptänderung durch den Arzt abgezeichnet werden?
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Wir haben ein Rezept über „24 ml Sublivac Hundeepithelien“ erhalten. Auf dem Rezept hat der Arzt nachträglich 2 x 24 ml ergänzt, dies aber ohne eine erneute Unterschrift und Datum.
Es handelt sich hier vermutlich um eine unklare Verordnung. Reicht die telefonische Rückfrage bzgl. Menge beim Arzt und anschließender handschriftlicher Dokumentation?
Antwort
Normalerweise muss der Arzt Änderungen, die er im Nachhinein vornimmt, abzeichnen und mit Datum versehen.
Grundsätzlich dürfen Korrekturen und Ergänzungen auf dem Rezept in bestimmten Fällen nach Rücksprache mit dem Arzt von der Apotheke vorgenommen werden, wenn ein erkennbarer Irrtum vorliegt (z. B. Zahlendreher), die Arztschrift unleserlich ist oder einzelne nach AMVV bzw. BtMVV geforderte Angaben fehlen.
Änderungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen (z. B. wenn die Wirkstärke oder Menge erhöht werden soll, die Verordnung aber formal korrekt ausgestellt war), müssen vom Arzt selbst mit Datum und Unterschrift bestätigt werden.
Daher sollte der Arzt dies noch nachtragen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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