Nachfolgeartikel rabattiert – ist die Abgabe möglich?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER (IK 104080005) über TOUJEO 300 E/ml DoubleStar 9 x 3 ml (Original, PZN 14447733) erhalten. Das Präparat ist AV gemeldet.
Im Reimportvergleich unserer Software werden der verordnete Artikel, seine Importarzneimittel und der Nachfolgeartikel (10 x 3 ml) sowie dessen Importarzneimittel angezeigt. Rabattiert sind das verordnete Original und der Nachfolger.
Ist die Darstellung des Vergleiches durch die EDV korrekt? Wir hätten vermutet, dass in der Vergleichsdarstellung nur die Packungen zu 9 x 3 ml angezeigt werden. Normalerweise werden Nachfolgeartikel, die in der Packungsgröße abweichen, ja nicht dargestellt und können dementsprechend in der Regel auch nicht ohne Weiteres abgegeben werden.

Ist die Abgabe des Nachfolgeartikels hier richtig oder müsste man einen der Importarzneimittel zum Ursprungsartikel mit 9 x 3 ml abgeben?

Antwort

Ist ein Produkt im Preis- und Produktverzeichnis als AV gelistet und ist auch kein vergleichbares AM mehr lieferbar/im Handel, handelt es sich um eine unklare Verordnung bzw. ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

In Ihrem Fall sind Ausgangs- und Nachfolgeartikel jedoch aut-idem-fähig. Zwar enthalten sie abweichende Mengen, aber beide Packungsgrößen sind dem N2-Bereich zuzuordnen und somit gegeneinander austauschbar. Daher werden auch beide Originale sowie die jeweils zugehörigen Importe in der Vergleichsansicht der EDV dargestellt.

Da Sie unter Rabattarzneimitteln frei wählen dürfen, können Sie das rabattierte Nachfolgearzneimittel abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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