Kann man bei Hilfsmitteln den Nachfolgeartikel ohne Rezeptänderung abgeben?

Wir haben ein ordnungsgemäß ausgestelltes Hilfsmittelrezept erhalten. Verordnet ist zulasten der AOK Rheinland (104212505) „BD Microfine Ultra 5 mm 100 Stück“. Allerdings ist die verordnete Packungsgröße von 100 Stück außer Vertrieb gegangen, nun ist die Größe von 105 Stück im Handel. Kann das Rezept (mit einem Vermerk, dass 100 Stück „AV“ sind) mit 105 Stück beliefert werden oder muss der Patient sich ein neues Rezept ausstellen lassen?

Antwort

BD Microfine Ultra wird zu BD Ultra-Fine mit nun 105 anstatt 100 Nadeln. Auch wenn es sich um ein Nachfolgeprodukt handelt, empfehlen wir eine Änderung der Verordnung, auch damit zukünftige Verordnungen korrekt ausgestellt werden und Sie nicht jedes Mal aufs Neue das gleiche Problem haben.

Nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie gilt dann Folgendes:
„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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