Nachfolge­artikel bei Aut-idem-Kreuz – neues Rezept erforderlich?

Uns wurde ein E-Rezept über Losartan-CT 50 mg (PZN 9191349, Hersteller AbZ, 98 Stück) mit Aut-idem-Kreuz vorgelegt. Dieser Artikel ist jedoch AV gemeldet, als Nach­folge­artikel wird Losartan-AbZ 50 mg (PZN 9154986, Hersteller AbZ, 98 Stück) angegeben. In der Kasse wird der Nach­folge­artikel „wider­spruchs­los“ ange­zeigt und über­nommen.

Können wir das so akzeptieren und den Nach­folge­artikel ab­geben oder muss eine Rezept­korrektur durch den Arzt erfolgen?

Antwort

Bei dem hier verordneten Arznei­mittel und dem Nach­folge­artikel sind alle Aut-idem-Kriterien erfüllt: Wirk­stoff und Wirk­stärke (und Hilfs­stoffe) sind identisch, die Dar­reichungs­form ist hier die gleiche, alle Anwendungs­gebiete stimmen überein und das Packungs­größen­kenn­zeichen (auch die Stück­zahl) sind gleich.

Daher kann der Nach­folge­artikel unserer Meinung nach trotz Aut-idem-Kreuz abge­geben werden. Am besten notieren Sie im Abgabe­daten­satz, dass es sich um einen identischen Nach­folge­artikel handelt, und informieren die Arzt­praxis, damit diese beim nächsten Mal den Nach­folge­artikel verordnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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