Nachfolgeartikel abweichender Stückzahl verknüpft – was ist zu tun?
Wir haben ein E-Rezept über Novorapid Penfill 5 x 3 ml erhalten. Dieses ist außer Handel und nicht mehr erhältlich.
Allerdings gibt es einen Nachfolgeartikel, der die Packungsgröße 10 x 3 ml hat. Laut unserer Kenntnis dürfen wir das Rezept mit dem dargestellten und verknüpften Nachfolgeartikel so beliefern, ohne ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
Ist das korrekt?
Antwort
Laut § 9 Rahmenvertrag muss das für die Abgabe ausgewählte Fertigarzneimittel gegenüber dem ärztlich verordneten Fertigarzneimittel folgende Kriterien erfüllen:
- Gleicher Wirkstoff
- Identische Wirkstärke
- Identische Packungsgröße im Sinne des § 8
- Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
Außerdem darf kein Verstoß gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften vorliegen.
Nach § 8 Rahmenvertrag handelt es sich bei dem Vorgängerartikel mit 5 x 3 ml und dem Nachfolgeartikel mit 10 x 3 ml allerdings nicht um eine identische Packungsgröße und diese können somit nicht gegeneinander ausgetauscht werden. Da der Vorgängerartikel und der Nachfolgeartikel keine identische Packungsgröße besitzen, sind sie also nicht aut-idem-konform austauschbar. In diesem Fall müsste das Rezept daher von ärztlicher Seite geändert bzw. im Falle eines E-Rezeptes neu ausgestellt werden. Auch die Verknüpfung der beiden Packungen in der EDV ändert daran leider nichts.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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