N3 verordnet, aber nicht im Handel – was darf abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Eslicarbazepin 800 mg N3“ erhalten. In der Taxe finden wir das zugehörige Präparat Zebinix nur in den Packungsgrößen N1 und N2.

Welche Packungsgröße dürfen wir abgeben?

Antwort

Für Eslicarbazepin ist kein N3-Bereich definiert, das lässt sich aus der PackungsV ablesen:

Somit ist das verordnete Präparat keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen und daher handelt es sich um eine nicht eindeutige Verordnung. Nach Rahmenvertrag ist für nicht eindeutige Verordnungen eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Die Änderung der Verordnung nach ärztlicher Rücksprache können Sie dann selbst vornehmen. Vergessen Sie aber nicht, die Änderungen auf dem Rezept abzuzeichnen.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. […]“

Wenn im Falle einer Akutversorgung bzw. im Notdienst keine Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, könnten Sie die Abgabe nach § 17 Punkt 4 Satz 4 vornehmen:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung