Kann eine N2 auf Entlassrezept abgerechnet werden, wenn es keine N1 gibt?
Wir haben ein Entlassrezept über Slenyto 5 mg Retardtabletten (Verordnung: 0–0–0–1) mit der Kostenträgerkennung 106492393 (Pronova BKK) erhalten.
Da von Slenyto keine N1-Packungsgröße im Handel ist, sondern als kleinste Normgröße nur N2 verfügbar ist, stellt sich die Frage, ob wir die N2-Packung zulasten der Krankenkasse abgeben dürfen, obwohl die Pronova BKK keine Ersatzkasse ist. Wenn ja: Welche Dokumentation müssen wir auf dem Rezept vermerken, um Retaxationen zu vermeiden?
Antwort
Für Melatonin-Präparate ist ein N1-Bereich definiert, daher können Sie die verordnete Packung bei einer Primärkasse nicht auf Kassenkosten abrechnen, wenn ein Entlassrezept vorliegt. Prüfen Sie dazu bitte den für Sie zutreffenden Liefervertrag – vielleicht ist dort ja eine ähnliche Regelung wie bei den Ersatzkassen enthalten. Falls für die Kasse keine entsprechende Vereinbarung vorliegt, sollten Sie das Rezept privat abrechnen oder eine „normale“ Verordnung durch die weiterbehandelnde Arztpraxis organisieren. Ansonsten droht hier eine Retax, wenn Sie die N2 abrechnen, auch wenn es keine kleinere Packungsgröße gibt, denn streng genommen können Sie das Rezept nach den Rahmenvertragsvorgaben in solch einer Konstellation nicht beliefern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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