N1 nicht lieferbar – kann die Apotheke den Austausch auf die N2 ohne Änderung durch den Arzt vornehmen?

Wir haben ein Entlassrezept über „Diazepam 5 mg N1 1-0-0“ erhalten. Es gibt nur noch ein N1-Präparat (von ratiopharm), das allerdings nicht lieferbar ist. Alle anderen Diazepam-5-mg-N1-Packungen sind AV.

Dürfen wir ohne geändertes Rezept die größere N2 abgeben, wenn wir das Nichtverfügbarkeitskennzeichen drucken sowie handschriftlich „nicht verfügbar“ mit dem Hinweis auf die Coronapandemie auf das Rezept auftragen?

Antwort

In der SARS-CoV-2-AMVersVO sind zwar verschiedene Austauscherleichterungen für Apotheken vorgesehen, jedoch darf die verordnete Gesamtmenge ohne Änderung durch den Arzt trotzdem nicht überschritten werden. Grundsätzlich dürfen Ärzte im Rahmen der Coronapandemie nun im Entlassmanagement Packungsgrößen bis zur N3 verordnen. In diesem Fall muss der Arzt aber das Rezept auf die größere Packungsgröße anpassen, bevor Sie den Patienten damit versorgen können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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