Mylepta erst zu spät direkt geliefert – was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben vor einiger Zeit ein Rezept über Mylepta erhalten, das wir direkt bestellen mussten. Das Rezept wurde erst 2 Wochen nach dem Ausstellungsdatum vorgelegt und nun ist als Abgabedatum ein Datum aufgedruckt, das die Abgabefrist überschreitet.
Können wir den Fehler mit Tipp-Ex korrigieren und das Vorlagedatum auf dem Rezept angeben?
Antwort
Laut Rahmenvertrag ist es möglich, aufgrund einer verzögerten Lieferung des Arzneimittels die Belieferungsfrist von 28 Tagen zu überschreiten.
6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag
„Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt
es sich insbesondere […]
Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag […]
(g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden […]“
Daher sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und die Verzögerung auf dem Rezept dokumentieren. Bei solch einem Hochpreiser sollten Sie bei der Dokumentation auch auf Nummer sicher gehen. Ein ärztliches Scheiben, aus dem hervorgeht, dass der Arzt keine Einwände gegen die Abgabe nach der 28-Tage-Frist hat, kann zusätzlich hilfreich sein.
Die Verwendung von Tipp-Ex sollte aufgrund sogenannter Rubbel-Retaxationen unterbleiben und wird erfahrungsgemäß oft als Dokumentenfälschung aufgefasst.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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