Mylepta erst zu spät direkt geliefert – was ist zu tun?

Wir haben vor einiger Zeit ein Rezept über Mylepta erhalten, das wir direkt bestellen mussten. Das Rezept wurde erst 2 Wochen nach dem Aus­stellungs­datum vorge­legt und nun ist als Abgabe­datum ein Datum aufge­druckt, das die Abgabe­frist über­schreitet.

Können wir den Fehler mit Tipp-Ex korrigieren und das Vorlage­datum auf dem Rezept angeben?

Antwort

Laut Rahmen­vertrag ist es möglich, aufgrund einer verzögerten Lieferung des Arznei­mittels die Belieferungs­frist von 28 Tagen zu über­schreiten.

6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag

„Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt

es sich insbesondere […]
Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag […]
(g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden […]“

Daher sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und die Verzögerung auf dem Rezept dokumentieren. Bei solch einem Hochpreiser sollten Sie bei der Dokumentation auch auf Nummer sicher gehen. Ein ärztliches Scheiben, aus dem hervorgeht, dass der Arzt keine Einwände gegen die Abgabe nach der 28-Tage-Frist hat, kann zusätzlich hilfreich sein.

Die Verwendung von Tipp-Ex sollte aufgrund sogenannter Rubbel-Retaxationen unterbleiben und wird erfahrungsgemäß oft als Dokumentenfälschung aufgefasst.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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