Muss zur Abrechnung des Botendienstes ein Vermerk auf das Rezept?

Wir haben eine Frage zur Abrechnung des Boten­dienstes:

Muss man bei Angabe der Boten­dienst­sonder­nummer 06461110 immer noch einen schriftlichen Vermerk wie „Boten­dienst Corona-Pandemie“ auf das Rezept auf­bringen?

Antwort

Die Boten­dienst-Sonder-PZN hat mit der Corona-Pandemie mittler­weile nicht mehr direkt etwas zu tun. Zunächst wurde diese natürlich aufgrund der Pandemie eingeführt. Die Abrechnung der Boten­dienst­pauschale ist aber mittler­weile mit Inkraf­ttreten des Apotheken-Stärkungs­gesetzes auf unbestimmte Zeit verlängert worden und findet sich nun in § 129 Abs. 5g des SGB V.

Sie müssen als nicht jedes Mal „Botendienst Corona-Pandemie“ dazu­schreiben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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