Muss trotz Aut-idem-Kreuz der Import abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Humira Pen 6 St. PZN 11515279“ zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) vor. Die Patientin möchte auf keinen Fall einen Import haben. Der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt und den Vermerk „therapeutische Bedenken“ ergänzt, jedoch dürfen wir ja trotzdem nur den rabattierten Import abgeben. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, das Original abzugeben?
Antwort
Für die Ersatzkassen gibt es eine solche Regelung. Dort findet man unter § 5 Abs. 9 AVV folgende Angabe:
5 Abs. 9 AVV
Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.
Der Arzt kann also mit dem zusätzlichen Vermerk „aus medizinisch-therapeutischen Gründen“ einen Austausch auf ein Importarzneimittel verhindern.
Ist in Ihrem regionalen Arzneiliefervertrag nichts dergleichen vereinbart, muss auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ein rabattierter Import abgegeben werden. Besteht der Patient auf das Original, bleibt nur eine Wunschverordnung nach § 15 Rahmenvertrag.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung