Muss trotz Aut-idem-Kreuz der Import abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Humira Pen 6 St. PZN 11515279“ zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) vor. Die Patientin möchte auf keinen Fall einen Import haben. Der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt und den Vermerk „therapeutische Bedenken“ ergänzt, jedoch dürfen wir ja trotzdem nur den rabattierten Import abgeben. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, das Original abzugeben?

Antwort

Für die Ersatzkassen gibt es eine solche Regelung. Dort findet man unter § 5 Abs. 9 AVV folgende Angabe:

5 Abs. 9 AVV

Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.

Der Arzt kann also mit dem zusätzlichen Vermerk „aus medizinisch-therapeutischen Gründen“ einen Austausch auf ein Importarzneimittel verhindern.

Ist in Ihrem regionalen Arzneiliefervertrag nichts dergleichen vereinbart, muss auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ein rabattierter Import abgegeben werden. Besteht der Patient auf das Original, bleibt nur eine Wunschverordnung nach § 15 Rahmenvertrag.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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