Muss noch ein Ausrufezeichen auf das Rezept?

Folgendes Rezept liegt uns vor:
„2 x Simva Aristo 20 mg FTA 100 St. N3” (Techniker Krankenkasse, IK 104077501)

In der Vergangenheit haben wir solche Rezepte immmer durch den Arzt mit einem „!“ ergänzen lassen. Nun haben wir gehört, das sei nicht mehr nötig.

Ist dies korrekt?

Antwort:

Mittlerweile dürfen Sie tatsächlich auch ohne einen besonderen Vermerk vielfache Mengen der größten Messzahl abgeben. Dieser wird zwar nach § 6 (3) Rahmenvertrag weiterhin verlangt:

„Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“ 

Allerdings wurde mit der Novellierung des § 3 des Rahmenvertrags festgelegt, dass ein fehlender Vermerk in solchen Fällen keine Retaxation mehr nach sich ziehen darf:

„Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […] es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn […]
7. bezogen auf den Rahmenvertrag […]
f. die Apotheke bei einer nach Stückzahl verordneten Menge ein Vielfaches der größten Packung abgibt, ohne dass der Arzt zusätzlich durch einen besonderen Vermerk (z. B. ein Ausrufezeichen, den Hinweis „exakte Menge", die Wiederholung der Menge als ausgeschriebenes Wort) auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat (§ 6 Absatz 3 S. 2 dieses Vertrages) […].“

Beachten Sie bitte, dass es bei der vorliegenden Krankenkasse verschiedene Rabattarzneimittel zu diesem Wirkstoff gibt, unter anderem ist das verordnete Präparat von Aristo rabattiert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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