Muss man bei Substitutionsmitteln nach wirtschaftlichen Alternativen suchen?
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Seit einiger Zeit versorgen wir Substitutionspatienten mit Methaddict-Tabletten und haben dazu eine Frage. Nach Rücksprache mit den Krankenkassen haben wir verschiedene Abrechnungsmodelle erhalten, da diese Tabletten nicht in der Hilfstaxe aufgeführt sind. Inwieweit ist aber bei der Abgabe die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen?
Angenommen, es liegt eine Verordnung über „2 x 40 mg am Tag“ vor. Müssten wir dann aus wirtschaftlichen Gründen 7 x 80 mg abgeben, mit dem Hinweis, dass 2 x 0,5 Tabletten einzunehmen sind?
Antwort
Unseres Wissens gibt es dafür keine genauen Vorgaben und vor allem gibt es keine Verpflichtung, nach günstigeren Stärken zu suchen. Daher würden wir empfehlen, sich an die vom Arzt verordnete Form zu halten: Wenn 40 mg verordnet ist, würden wir auch diese Tabletten abgeben und abrechnen. Offenbar sind die 80-mg-Tabletten ja teilbar, aber dies könnte dann in der Anwendung für Unsicherheiten sorgen, wenn der Patient nur eine halbe Tablette erhält. Sie können natürlich mit dem Arzt sprechen und mit ihm überlegen, ob er aus wirtschaftlichen Gründen die 80-mg-Tabletten verordnet (mit Angabe der entsprechenden Dosierung bestehend aus halben Tabletten), aber für die vorliegende Verordnung sehen wir keinen Anlass auszutauschen. Bei „normalen“ Arzneimitteln müssen Apotheken ja auch nicht nach wirtschaftlicheren Optionen in anderen Stärken suchen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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