Muss man bei Substitutions­mitteln nach wirtschaft­lichen Alternativen suchen?

Seit einiger Zeit versorgen wir Substitutions­patienten mit Methaddict-Tabletten und haben dazu eine Frage. Nach Rück­sprache mit den Kranken­kassen haben wir verschiedene Abrechnungs­modelle erhalten, da diese Tabletten nicht in der Hilfs­taxe aufge­führt sind. Inwieweit ist aber bei der Abgabe die Wirtschaft­lichkeit zu berück­sichtigen?

Angenommen, es liegt eine Verordnung über „2 x 40 mg am Tag“ vor. Müssten wir dann aus wirtschaftlichen Gründen 7 x 80 mg abgeben, mit dem Hinweis, dass 2 x 0,5 Tabletten einzunehmen sind?

Antwort

Unseres Wissens gibt es dafür keine genauen Vorgaben und vor allem gibt es keine Verpflichtung, nach günstigeren Stärken zu suchen. Daher würden wir empfehlen, sich an die vom Arzt verordnete Form zu halten: Wenn 40 mg verordnet ist, würden wir auch diese Tabletten abgeben und abrechnen. Offenbar sind die 80-mg-Tabletten ja teilbar, aber dies könnte dann in der Anwendung für Unsicher­heiten sorgen, wenn der Patient nur eine halbe Tablette erhält. Sie können natürlich mit dem Arzt sprechen und mit ihm überlegen, ob er aus wirtschaft­lichen Gründen die 80-mg-Tabletten verordnet (mit Angabe der entsprechenden Dosierung bestehend aus halben Tabletten), aber für die vorliegende Verordnung sehen wir keinen Anlass auszu­tauschen. Bei „normalen“ Arzneimitteln müssen Apotheken ja auch nicht nach wirtschaft­licheren Optionen in anderen Stärken suchen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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