Muss in der Palliativmedizin vor der Verordnung von Dronabinol-Tropfen eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragt werden?
Müssen Palliativärztinnen und -ärzte eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen, wenn sie Dronabinol-Tropfen verschreiben?
Falls nein, müssen Apotheken das übernehmen? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage dazu?
Antwort
Im Juni 2023 gab es eine Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie. Seitdem gilt in Bezug auf Cannabis-Arzneimittel unter anderem Folgendes:
- Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung.
- Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) besteht zwar eine Genehmigungspflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt hier aber nur drei Tage.
Mit der Regelung wurde auch klargestellt, dass auch Hausärztinnen und -ärzte weiterhin Cannabisarzneimittel verordnen dürfen, denn die Palliativversorgung wird hauptsächlich durch die Allgemeinmedizin gesichert.
Was bleibt, ist die Frage der Prüfpflicht der Apotheke. Bei den Primärkassen gibt es dazu Regelungen in den jeweiligen Lieferverträgen. Wir empfehlen daher, dass sich Apotheken sicherheitshalber vergewissern sollten, dass eine Kostengenehmigung der Krankenkasse vorliegt.
Bei den Ersatzkassen haben Apotheken nach unserer Auffassung keine Prüfpflicht hinsichtlich der Genehmigung von Cannabisarzneimitteln. Im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen ist in § 5 Abs. 1 festgehalten:
5 Abs. 1 AVV der Ersatzkassen
„[…] Im Übrigen ist die Apotheke nicht zur Überprüfung der Verordnungsfähigkeit des verordneten Mittels verpflichtet.“
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Taxierung von Dronabinol in Zubereitungen – Ölige Lösung nach Anlage 10 Hilfstaxe“
- DAP Arbeitshilfe „Vorgehen bei einer Rezepturverordnung über ‚Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8.‘“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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