Müssen wir das verordnete Original durch einen Import ersetzen?
Wir haben folgendes Rezept erhalten: 3 x Tasigna 150 mg mit der PZN 07388711 mit Aut-idem-Kreuz. Damit ist ein Austausch auf Generika nicht erlaubt und wir haben die Wahl zwischen Original und Importen (Rabattverträge gibt es hier nicht). Sortiert nach dem Vergleichs-VK gibt es unterschiedliche günstigere Reimporte, die mit jeweils einem Stück lieferbar sind. Das Original ist lieferbar. Was dürfen/müssen wir hier abgeben? Können wir auch drei Original-Packungen abgeben, damit der Patient nicht verschiedene Firmen erhält?
Antwort
Wie Sie korrekt schreiben, haben Sie nur die Wahl zwischen Original und Importen, da der Austausch auf ein Generikum durch das gesetzte Kreuz unterbunden ist. Der Preisanker liegt beim Preis des verordneten Originals, ein teureres Präparat dürfen Sie also (ohne Dokumentation der Gründe) nicht abgeben. Beim Vergleich zwischen Original und Import müssen Apotheken ihr Einsparziel im Blick haben: Gibt es preisgünstige Importe, so sollten diese zum Erreichen des Einsparziels vorrangig abgegeben werden. Einen Überblick über das Einsparziel pro Krankenkasse/pro Quartal erhalten Sie erfahrungsgemäß durch einen Blick auf die Abrechnungsunterlagen der Rechenzentren.
Im vorliegenden Fall gibt es zwar preislich günstigere Importe, aber keiner der Importe ist preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags, um für die Erfüllung des Einsparziels angerechnet zu werden. Daher gibt es keine Verpflichtung, einen Import abzugeben, und Sie können den Patienten mit drei Packungen des Originals versorgen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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