Muss immer eine PZN verordnet sein?

Muss auf jedem Rezept zwingend eine PZN angegeben werden? Falls ja, darf diese von der Apotheke ergänzt werden?

Antwort

Seit April 2018 müssen Vertragsärzte die Pharmazentralnummer (PZN) zusätzlich auf das Rezept drucken.

Für den Fall, dass die Verordnung keine PZN enthält, gibt es bislang für Apotheken aber keinen Handlungsbedarf. Die Verpflichtung, die PZN auf das Rezept zu drucken, ist allein an die Ärzte gerichtet. In den gültigen Arzneimittellieferverträgen und in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gibt es keine Prüfpflicht für Apotheken in Bezug auf die PZN. Deshalb muss eine fehlende PZN auch nicht nachträglich ergänzt werden.

Handlungsbedarf hat die Apotheke, wenn eine PZN auf dem Rezept abgedruckt ist, die nicht mit den übrigen Angaben übereinstimmt. Der Fehler ist gemäß § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durch Rücksprache mit dem Arzt zu klären und das Ergebnis auf dem Rezept zu dokumentieren. Wichtig ist auch, dass diese Ergänzung abgezeichnet wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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