Muss hier bei Original-Abgabe eine Sonder-PZN auf das Rezept?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept zulasten der BKK (IK 104926702) über Protaphane FlexPen (PZN 0546555) erhalten.
Als Auswahlmöglichkeiten gibt es nur Importe, die etwas günstiger sind, aber einen anderen Namen haben.
Unsere Frage ist nun, ob wir das verordnete Original ohne Sonder-PZN abgeben dürfen, da wir hier im solitären Markt sind.
Antwort
Da es als Auswahlmöglichkeiten nur das Original und die zugehörigen Importe gibt, befinden Sie sich wie beschrieben im solitären Markt nach § 9 Abs. 1 Rahmenvertrag.
Da beide Importe nicht preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags sind, besteht kein Bedarf, diese vorrangig abzugeben. Sie dürfen daher bis zur Preisgrenze des Originals die Abgabe frei wählen, ohne dass dies einen Einfluss auf Ihr Einsparziel hat. Dementsprechend können Sie auch das verordnete Original abgeben (nach § 13 Rahmenvertrag). Eine Sonder-PZN ist nicht erforderlich, da Sie mit dieser Abgabe nicht von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abweichen.
Bei Protaphane (Wirkstoff Insulin-Isophan) handelt es sich außerdem um ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel. Biologika zur parenteralen Anwendung sind von der gesetzlichen Importförderung ausgenommen, sodass hier grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe preisgünstiger Importe bestehen würde.

- DAP Arbeitshilfe „Auswahlbereiche nach § 9 Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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