Muss hier auf das Rabattarzneimittel getauscht werden?

Wir wissen nicht genau, was bei dieser Verordnung abzugeben ist:

Krankenkasse: AOK Bayern (IK 108310400)
„Lyrica 50 mg Gerke 100 Hartkaps. N3 11553860“

Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt. Sollen wir aufgrund des Kreuzes das verordnete Produkt von der Firma Gerke oder einen Rabattartikel (Original oder Generika) abgeben?

Antwort:

In diesem Fall ist der verordnete Import nicht rabattiert, es sind aber verschiedene Generika und auch das Original Rabattartikel bei der vorliegenden Krankenkasse:

Das Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch auf die rabattierten Pregabalin-Generika. Da jedoch Original und bezugnehmende Importe untereinander als identisch gelten, sind diese auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz austauschbar.

Im vorliegenden Fall muss daher das rabattierte Lyrica-Original abgegeben werden, sonst droht eine Null-Retaxierung aufgrund einer Nichtbeachtung des Rabattvertrags.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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