Muss hier auf das Rabattarzneimittel getauscht werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir wissen nicht genau, was bei dieser Verordnung abzugeben ist:
Krankenkasse: AOK Bayern (IK 108310400)
„Lyrica 50 mg Gerke 100 Hartkaps. N3 11553860“
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt. Sollen wir aufgrund des Kreuzes das verordnete Produkt von der Firma Gerke oder einen Rabattartikel (Original oder Generika) abgeben?
Das Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch auf die rabattierten Pregabalin-Generika. Da jedoch Original und bezugnehmende Importe untereinander als identisch gelten, sind diese auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz austauschbar.
Im vorliegenden Fall muss daher das rabattierte Lyrica-Original abgegeben werden, sonst droht eine Null-Retaxierung aufgrund einer Nichtbeachtung des Rabattvertrags.
- DAP Arbeitshilfe „Abgabe Original vs. Import“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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