Muss Erypo ausgetauscht werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung erhalten: „Erypo FS 5000 I.E. / 0,5 ml 6 Fertigspritzen PZN 01420968“. Das Aut-idem-Kreuz ist nicht gesetzt. Die EDV zeigt uns keine alternativen Präparate an, bei einer Wirkstoffsuche werden aber Rabattarzneimittel mit gleichem Wirkstoff angezeigt.
Wie ist nun vorzugehen?
Antwort
Bei dem verordneten Erypo der Firma Janssen-Cilag handelt es sich um ein Biologikum, zu dem es keine austauschbaren (in Bezug auf dieses Präparat zugelassenen) Importe gibt. Auch ist ein Austausch auf andere Biologika nach Rahmenvertrag Anlage 1 nicht erlaubt.
Nur die Epoetin-alfa-Produkte Abseamed, Binocrit und Epoetin alfa Hexal sind gegeneinander austauschbar:
Eine reine Wirkstoffsuche ist bei Biologika fehleranfällig, da damit meist nicht die Austauschbarkeit zum verordneten Produkt geprüft wird. In Ihrem Fall ist ein Austausch auf ein rabattiertes Epoetin-Präparat nicht erlaubt. Daher ist die Darstellung Ihrer EDV korrekt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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