Muss eine Schwangere eine Zuzahlung leisten?
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Wir haben zwei Rezepte von einer Schwangeren erhalten: ein Rezept über 1 x Kompressionsstrümpfe mit dem Hinweis „Diagnose: Gravidität“ und ein Rezept über ein Eisenpräparat ohne Angabe einer Diagnose. Beide sind gebührenpflichtig gekreuzt.
Muss die Kundin zuzahlen oder ist sie aufgrund ihrer Schwangerschaft befreit?
Antwort
Im SGB V ist geregelt, dass „bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung“ keine gesetzliche Zuzahlung anfällt (§ 24e SGB V). Das gilt sowohl für Arznei- als auch für Hilfsmittel. Bedingung ist, dass die Versicherte die Mittel aufgrund der Schwangerschaft benötigt.
Bei einer schwangerschaftsbedingten Eisenmangelanämie würde somit keine Zuzahlung für das Eisenpräparat anfallen, ebenso wenig für die Kompressionsstrümpfe, bei denen der Zusammenhang mit der Schwangerschaft ja auf dem Rezept erkennbar ist.
Wahrscheinlich hat die Arztsoftware automatisch den Gebührenstatus der – vermutlich ansonsten nicht zuzahlungsbefreiten – Versicherten übernommen. Hier empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit dem Arzt. Die Korrektur des Gebührenstatus können Sie selbst vornehmen und abzeichnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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