Muss eine Rezeptänderung zusätzlich mit einem Stempel des Arztes bestätigt werden?

Wir haben ein Rezept mit einem sehr teuren Medikament erhalten: Das Rezept wurde mit der Packungsmenge 2 maschinell bedruckt, der Arzt hat die Packungsmenge allerdings handschriftlich auf 3 geändert. Er hat die Änderung mit seiner Unterschrift unterzeichnet, allerdings ohne Stempel.

Ist die Verordnung trotzdem gültig und dürfen wir 3 Packungen abgeben oder müssen wir das Rezept nochmal ändern lassen?

Antwort

Wenn der verordnende Arzt die Verordnung nachträglich korrigiert, dann ist eine erneute Unterschrift und das Datum der Änderung ausreichend. Ein Stempel ist nicht notwendig.

Dazu ein Ausschnitt aus einem Schreiben der KVNO:

Schreiben der KVNO

„Handschriftliche Änderungen auf einem Kassenrezept müssen Ärzte mit Unterschrift und Datum bestätigen.

Die Pflicht zur Autorisierung hat das Bundessozialgericht am 17. Dezember 2009 bestätigt (AZ: B 3 KR 13/08 R). Wenn Datum und Unterschrift des Arztes fehlen, wird laut Bundessozialgericht nicht nur die Ergänzung ungültig, sondern die gesamte Verordnung.

Beim Durchstreichen oder überschreiben und bei Ergänzungen auf Rezepten müssen Ärzte diese also mit Datum und Arztunterschrift bestätigen. Dies gilt auch für handschriftlich ausgestellte Rezepte, wenn beispielsweise durch ‚gequetschte‘ oder schräg geschriebene Mengenangaben eine nachträgliche Änderung zu erkennen ist.

Mit der Autorisierung soll die vertragsärztliche Verordnung vor jeglicher nachträglichen Veränderung geschützt werden. Bei fehlender Bestätigung kann der Apotheker das Rezept nicht beliefern; eine telefonische Rücksprache zwischen Apotheker und Arzt reicht nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht aus.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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