Muss eine nicht abgezeichnete ärztliche Ergänzung vor Rezeptbelieferung bestätigt werden?

Uns liegt ein maschinell ausgefülltes BtM-Rezept mit zwei verordneten Medikamenten vor. Die Dosierung für das zweite BtM ist handschriftlich vom Arzt vermerkt, ohne dass die Ergänzung abgezeichnet wurde.

Ist das in Ordnung oder soll ich auf dem Rezept vermerken, dass tatsächlich der Arzt die Dosierung auf dem Rezept ergänzt hat?

Antwort

Macht der Arzt nachträgliche handschriftliche Ergänzungen auf dem Rezept, muss er diese mit Datum und Unterschrift abzeichnen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie bezüglich der Dosierung Rücksprache mit dem Arzt halten und ergänzen, dass der Hinweis vom Arzt stammt. Das ist kurz auf dem Rezept zu vermerken und die Ergänzung ist abzuzeichnen.

Im Rahmenvertrag ist seit 1. Juli 2019 übrigens eine Regelung enthalten, die Apotheken dazu verpflichtet, bei nachträglichen ärztlichen Änderungen am verordneten Arzneimittel, die nicht abgezeichnet sind, Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Erst wenn dieser die Änderungen bestätigt, darf die Apotheke das Rezept beliefern. Die Rücksprache ist auf dem Rezept zu dokumentieren und abzuzeichnen.

7 Abs. 5 Rahmenvertrag

Verordnungen, bei denen Änderungen und/oder Ergänzungen des verordneten Arzneimittels entsprechend § 2 Absatz 1 Nr. 4 bis 6 AMVV ohne entsprechendes Namenszeichen des Arztes erkennbar vorgenommen worden sind, dürfen erst nach Rücksprache mit dem Arzt beliefert werden. Das Ergebnis der Rücksprache ist auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Sofern das Rücksprachedatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben.

Davon betroffen sind nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen zu folgenden Angaben (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 AMVV):

  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke
  • Bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen
  • Darreichungsform
  • Abzugebende Menge des Arzneimittels
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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