Muss ein verordnetes Colo Pleon N3 ausgetauscht werden?
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Wir haben ein Rezept über „04947699 Colo Pleon TMR 400 St. N3“ zulasten der Handelskrankenkasse (IK 101786809) erhalten und sind uns unsicher, ob dieses Mittel so abgegeben werden darf. Gibt es hier Besonderheiten, die zu beachten sind?
Antwort
Colo Pleon ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit N3-Normkennzeichen, das ganz normal zulasten einer GKV abgegeben werden darf.
Das N3-Kennzeichen trägt der Artikel aufgrund der Zuordnung in diese Gruppe:

Andere Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sulfasalazin werden den Antirheumatika zugeordnet und tragen dann mit nur 300 Tabletten ein N3-Kennzeichen.
Da es keinen aut-idem-fähigen Rabattartikel zu Colon Pleon 400 St. N3 gibt und Arzneimittel mit einer unterschiedlichen Zuordnung in der PackungsV nach Rahmenvertrag nicht mehr ausgetauscht werden dürfen, kann nur das verordnete Präparat abgegeben werden.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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