Muss ein T-Rezept vor der Abgabe genehmigt werden?

Wir haben heute ein T-Rezept über „Revlimid 5 mg 21 Kapseln“ zulasten der Barmer erhalten.

Es handelt sich in unserer Apotheke um das erste T-Rezept, das wir bearbeiten, daher sind wir uns etwas unsicher:

Muss vorab eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingeholt werden?

Antwort

Revlimid muss nicht vorab bei der Kasse genehmigt werden. Ist das T-Rezept ordnungsgemäß ausgestellt, dann dürfen Sie dieses innerhalb von 6 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beliefern. Beachten Sie auch die Dokumentationspflicht nach § 17 Absatz 6b der Apothekenbetriebsordnung.

In der DAP Arbeitshilfe zu diesem Thema finden Sie nochmal alle wichtigen Informationen zum T-Rezept:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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