Muss ein Patient den vollen Preis zahlen, wenn ein OTC-Arzneimittel rabattiert ist?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse vor (IK 104077501), auf dem „Batrafen Creme N1“ für einen Erwachsenen verordnet wurde. Als rabattierte Präparate werden verschiedene Artikel angezeigt, darunter auch Selergo 1% Creme. Letzteres wäre ein OTC-Präparat.

Müsste der Patient dieses komplett bezahlen, wenn wir uns für dieses Präparat entscheiden oder wäre hier auch nur die Zuzahlung fällig?

Antwort

Wenn im Rahmen eines Rabattvertrags ein Austausch von einem Rx- auf ein OTC-Arzneimittel vorgenommen werden muss, so muss der Patient den Preis des OTC-Arzneimittels voll bezahlen, da diese in der Regel nicht von der GKV übernommen werden (mit Ausnahme der OTC-Arzneimittel, die auf der OTC-Ausnahmeliste des G-BA aufgeführt sind = Anlage I) – auch dann, wenn dafür ein Rabattvertrag mit der Krankenkasse besteht.

Im vorliegenden Fall gibt es aber neben Selergo weitere rabattierte Arzneimittel, die als Rx-Arzneimittel im Handel sind:

Da Apotheken nach § 4 (2) des Rahmenvertrags unter rabattierten Arzneimitteln frei wählen können, kann ein Rx-Präparat genommen werden. So fällt für den Patienten nur die gesetzliche Zuzahlung an.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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