Muss ein Anti­epileptikum ausge­tauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „Vimpat 100 mg 168 St PZN: 03688072“ zulasten der IKK Classic (IK 101500154) vor. Die Patientin hatte bisher immer dieses Mittel, nun zeigt unsere EDV einen generischen Rabatt­artikel an.

Müssen wir aus­tauschen?

Antwort

Der Wirk­stoff Lacosamid steht nicht auf der Substitutions­­aus­­schluss­­liste und ist damit erst einmal aus­tausch­bar. Wenn Vimpat, wie in Ihrem Fall, nicht mit einem Aut-idem-Kreuz ver­sehen ist, sind Sie erst einmal gemäß Rahmen­vertrag ver­pflichtet, einen Rabatt­artikel abzu­geben. Da Anti­epileptika jedoch zu den kritischen Arznei­mittel­gruppen gehören, sollten Sie diesen Austausch kritisch prüfen. Wenn sich Anhalts­punkte ergeben, dass ein Austausch, trotz aus­reichender Beratung in der Apotheke die Arznei­­mittel­­therapie­­sicherheit gefährdet, kann die Apotheke in diesem Fall pharma­zeutische Bedenken geltend machen. Dies muss per Sonder-PZN und individueller Begründung, abge­zeichnet mit Datum und Kürzel, auf dem Rezept doku­mentiert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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