Muss ein Antiepileptikum ausgetauscht werden?
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Uns liegt ein Rezept über „Vimpat 100 mg 168 St PZN: 03688072“ zulasten der IKK Classic (IK 101500154) vor. Die Patientin hatte bisher immer dieses Mittel, nun zeigt unsere EDV einen generischen Rabattartikel an.
Müssen wir austauschen?
Antwort
Der Wirkstoff Lacosamid steht nicht auf der Substitutionsausschlussliste und ist damit erst einmal austauschbar. Wenn Vimpat, wie in Ihrem Fall, nicht mit einem Aut-idem-Kreuz versehen ist, sind Sie erst einmal gemäß Rahmenvertrag verpflichtet, einen Rabattartikel abzugeben. Da Antiepileptika jedoch zu den kritischen Arzneimittelgruppen gehören, sollten Sie diesen Austausch kritisch prüfen. Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass ein Austausch, trotz ausreichender Beratung in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährdet, kann die Apotheke in diesem Fall pharmazeutische Bedenken geltend machen. Dies muss per Sonder-PZN und individueller Begründung, abgezeichnet mit Datum und Kürzel, auf dem Rezept dokumentiert werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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