Muss dieses BtM-Rezept stückzahlgenau beliefert werden?

Wir sind uns bei der Belieferung des folgenden BtM-Rezepts nicht ganz sicher.

Die Verordnung lautet wie folgt:

„Buprenorphin Ethypharm 2 mg SUT 56 St. 13822117 2-0-1 Gabe gemäß schriftl. Anweisung, nach 2 Wochen 1-0-1 Einnahme gemäß schriftl. Anweisung“

Die Verordnung ist zulasten der BARMER ausgestellt.

Da die Packung mit 56 Tabletten keine Normgröße trägt, sind wir uns unsicher, ob wir die Menge beliefern dürfen (stückzahlgenaue Belieferung von BtM-Rezepten) oder ob wir das Rezept ändern lassen müssen, damit wir 2 x 28 St. abgeben dürfen.

Was ist zu tun?

Antwort

Bei der Packung zu 56 Stück handelt es sich um eine Jumbopackung. Eine solche kann auch bei BtM-Rezepten nicht zulasten einer GKV abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung