Muss diese Verordnung genehmigt werden?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Barmer (IK 8380007) vor, auf dem „Novonorm 1 mg TAB 120 St. N2“ verordnet wurde.
Als zusätzliche Bemerkung vom Arzt steht auf dem Rezept: „erst nach Genehmigung durch Krankenkasse".
Das Medikament gehört zu den Gliniden, für die nach unserer Meinung ein Verordnungsausschluss besteht.

Besteht für uns Prüfpflicht und können/müssen wir das Rezept der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen? Oder hat der Kunde nur die Möglichkeit, es privat zu zahlen?

Antwort:

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses können Glinide zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Die Diagnose des Patienten und die damit verbundene medizinische Ausnahme muss der Arzt beurteilen, das kann nicht die Apotheke übernehmen.
In diesem Fall sollten Sie also Rücksprache mit dem Arzt halten.
Falls die Verordnung auf Wunsch des Patienten erfolgte, dann sollte der Arzt das Präparat auf einem Privatrezept verordnen.
Verordnet der Arzt das Arzneimittel für einen Patienten, für den die in der Anlage genannte Ausnahme zutrifft, auf Kassenrezept, so ist eine Abgabe zulasten der GKV möglich.

Hier die Bekanntmachung des G-BA zur Verordnungseinschränkung der Glinide:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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