Muss die Wirkstärke angegeben werden?

Folgendes Rezept wirft bei uns eine Frage auf:

„Xtandi 112 Filmtabletten“ wurde zulasten der VIACTIV Krankenkasse (IK 104526376) verordnet.

Es steht keine Stärke dabei, aber bei Xtandi gibt es nur die Stärke mit 40 mg.

Brauchen wir nun ein neues Rezept, reicht es so aus oder sollten wir lieber nach Rücksprache Stärke und PZN ergänzen?

Antwort

Die fehlende Wirkstärke sollte in diesem Fall eigentlich kein Problem darstellen, da es nur diese eine gibt und damit das Arzneimittel prinzipiell eindeutig bestimmt verordnet wurde. Zudem ist das Original rabattiert.

Die AMVV schreibt allerdings Folgendes vor:

2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten:

  1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,
  2. Datum der Ausfertigung,
  3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
  4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
    a) bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
  5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
  6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
  7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen […]“
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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