Muss die Dosierung auch bei OTC-Arzneimitteln angegeben werden?

Seit 1. November 2020 muss die Dosierung bei Fertigarzneimitteln ja auf dem Rezept angegeben werden.

Wir fragen uns, ob diese Pflichtangabe auch für OTC-Arzneimittel wie Ambroxol Hustensaft oder D Fluoretten gilt?

Antwort

Seit 01.11.2020 verlangt die Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) die Angabe der Dosierung bei verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln. Auf dem Rezept muss die Dosierung (zum Beispiel „>>1-0-1<<“) hinter dem verordneten Medikament am Ende der Zeile oder in der nächsten Zeile vermerkt sein. Da die Regelungen der AMVV jedoch nicht für apotheken­pflichtige Arznei­mittel (OTC-Arznei­mittel) gelten, muss bei diesen Arznei­mitteln (z. B. Ambroxol Husten­saft oder D Fluoretten) weiterhin keine Dosierungs­angabe auf dem Rezept stehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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